Kapital für deinen Ruhestand aufbauen, den Weg ins eigene Zuhause unterstützen oder vorhandenes Riester-Guthaben in die neue Förderwelt übertragen: Das neue Altersvorsorge-Depot verbindet geförderten Vermögensaufbau mit mehr Flexibilität – persönlich geprüft und verständlich erklärt.
Altersvorsorge kann eine Rente sein. Oder ein eigenes Zuhause.
Ein selbst genutztes Eigenheim kann im Alter Wohnkosten senken und Vermögen schaffen. Deshalb kann das neue Fördersystem – wenn der gewählte Vertrag die Eigenheimoption vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – sowohl für den Ruhestand als auch für selbst genutztes Wohneigentum genutzt werden.
01Private Altersvorsorge
Kapital für den Ruhestand aufbauen
Langfristig sparen, Chancen der Kapitalmärkte nutzen und das angesparte Vermögen später für deinen Lebensstandard im Alter einsetzen.
ETF- und fondsbasierte Anlage grundsätzlich möglich
Staatliche Zulagen und steuerliche Förderung individuell prüfen
Bestehende Riester-Verträge sinnvoll einordnen
02Eigenheim als Altersvorsorge
Das eigene Zuhause verwirklichen
Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann bei passender Vertragsgestaltung für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden – etwa für Erwerb, Herstellung oder Entschuldung.
Bis zu 100 % des geförderten Vermögens können grundsätzlich einsetzbar sein
Auch geförderte Tilgungsleistungen können möglich sein
Die Eigenheimoption muss im gewählten Vertrag vorgesehen sein
Wichtig:
Nicht jedes künftige Altersvorsorge-Depot muss automatisch eine Eigenheimoption enthalten. Wer das eigene Zuhause als Teil der Altersvorsorge plant, sollte diesen Punkt bereits bei der Produktauswahl berücksichtigen.
Was ab 2027 neu ist
Das neue Altersvorsorge-Depot erweitert die geförderte private Vorsorge.
Die Reform ist bereits in Kraft. Neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von deinen Zielen, deinem Sicherheitsbedürfnis und deiner persönlichen Fördersituation ab.
01
Start ab 2027
Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.
02
ETF-Anlage möglich
Das Altersvorsorge-Depot kann ohne Garantie ausgestaltet sein und damit eine marktnahe Anlage, etwa über breit gestreute ETFs, ermöglichen.
03
Bis zu 540 € Grundzulage
Die maximale Grundzulage kann bei ausreichendem Eigenbeitrag und persönlicher Förderberechtigung bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.
04
Eigenheim integrieren
Bei Verträgen mit entsprechender Option kann gefördertes Kapital für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt oder die Tilgung gefördert werden.
Stelle Eigenbeitrag, Laufzeit, Kinder, einen möglichen Riester-Übertrag und die angenommene Bruttorendite selbst ein. Der Rechner berücksichtigt in der Modellrechnung 1,0 Prozentpunkt Effektivkosten pro Jahr.
6,0 % p. a.Rendite vor Kosten
5,0 % p. a.Rechenrendite nach Kosten
35 Jahregewählte Laufzeit
1,0 % Effektivkosten als Modellannahme
Beim gesetzlichen Standardprodukt ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten auf 1,0 % begrenzt. Der Rechner zieht deshalb 1,0 Prozentpunkt von der gewählten Rendite ab. Andere Produkte können abweichende Kosten haben.
Kinderzulage: modellhaft bis zu 20 Jahre je eingetragenem Kind und höchstens 300 € pro Kind und Jahr – abhängig von Eigenbeitrag und tatsächlicher Zulageberechtigung. Ein zusätzlicher Steuervorteil, Inflation und individuelle Produktbesonderheiten sind nicht berücksichtigt.
10 €max. 150 €
Gesamtsparbeitrag inkl. Förderung195 € / Monat
davon 45 € rechnerische Grundzulage pro Monat
10 Jahre50 Jahre
Kinder
Modell: Kinderzulage für bis zu 20 Jahre je Kind.
€
Optionales vorhandenes Vertragsguthaben als Einmalbetrag.
Angenommene Rendite vor Kosten p. a.
Rechnerisch nach 1,0 % Effektivkosten5,0 % p. a.
Mögliche Grundzulage540 € / Jahr
Mögliche Kinderzulage0 € / Jahr
Maximale Grundzulage erreicht
Möglicher Depotwert nach 35 Jahren–
Modellrechnung: 6,0 % Rendite minus 1,0 % Effektivkosten
Wichtig: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung, keine Prognose und keine Garantie. Die Kinderzulage wird beispielhaft für maximal 20 Jahre angesetzt; der tatsächliche Anspruch richtet sich unter anderem nach der Zulageberechtigung und dem Kindergeldanspruch. Bei einem Riester-Wechsel können Kosten anfallen. Die 1,0-%-Kostenbegrenzung gilt für das gesetzliche Standardprodukt.
Auszahlungsplan-Rechner
Was kann dein Kapital im Ruhestand leisten?
Vergleiche eine rechnerisch dauerhafte Entnahme mit Kapitalerhalt und einen befristeten Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr. Das hochgerechnete Endkapital aus dem PAV-Förderrechner wird automatisch als Startkapital übernommen. Du kannst diesen Wert im Auszahlungsplan anschließend jederzeit individuell verändern.
0 €1.500.000 €
Automatisch verknüpft: Der Wert aus der AV-Hochrechnung wird übernommen.
65 Jahre70 Jahre
Weiterverzinsung nach Kosten p. a.
Teilkapital zu Rentenbeginn
Einmalige Cash-Auszahlung0 €
Kapital für die laufende Auszahlung250.000 €
Nach einer gewählten Teilkapitalauszahlung verbleibendes Modellkapital.
Modell „dauerhafte Entnahme“–
pro Monat bei rechnerischem Kapitalerhalt und konstantem Ertrag
Auszahlungsplan bis 85–
pro Monat über 18 Jahre bis zum 85. Lebensjahr
Wichtiger Hinweis: Die „dauerhafte Entnahme“ ist nur eine mathematische Modellrechnung und keine garantierte lebenslange Leibrente. Nach aktuellem Recht kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des verfügbaren Kapitals förderunschädlich möglich sein. Alternativ zur lebenslangen Leibrente ist ein Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Steuern, Inflation, Schwankungen, Produktkosten in der Auszahlungsphase und individuelle Vertragsbedingungen sind hier nicht berücksichtigt. Quelle: Bundesfinanzministerium
Eigenkapitalbildungsprogramm
Vom PAV-Depot zum Eigenheim.
Plane den Kapitalaufbau für den Immobilienkauf allein oder zu zweit. Bei der Paar-Planung können beide Personen ihren eigenen Sparbeitrag, ihre eigene Sparzeit und einen möglichen Riester-Kapitalübertrag eintragen.
Kinder aus Förderrechner0
Rechenrendite aus Förderrechner5,0 % p. a.
Wer kauft?
Person 1eigener PAV-Sparplan
10 €max. 150 €
5 Jahre25 Jahre
€
Person 2zweiter PAV-Sparplan für das gemeinsame Eigenheim
10 €max. 150 €
5 Jahre25 Jahre
€
150.000 €1.000.000 €
Gewünschte Eigenkapitalquote
Mögliches PAV-Kapital zum Kaufzeitpunkt–
Modellrechnung für eine Person.
Ziel-Eigenkapital80.000 €
0 % des Kaufpreises–
Eigene Einzahlungen–
Staatliche Zulagen–
Riester-Übertrag–
Rechnerischer Wertzuwachs–
Rechnerisch finanzierbarer Kaufpreis bei gewählter Eigenkapitalquote–
Eigenheim-Option: Nach den aktuellen gesetzlichen Regeln kann bei einem Vertrag mit entsprechender Eigenheimrenten-Option bis zu 100 % des geförderten Altersvorsorgevermögens für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Bei der Paar-Modellrechnung werden zwei getrennte Sparpläne zusammengeführt; eine Kinderzulage wird dabei modellhaft nur einmal im Haushalt berücksichtigt, um sie nicht doppelt anzusetzen. Kaufnebenkosten, Bankanforderungen, Steuern und die steuerlichen Folgen der Eigenheimrenten-Förderung sind in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Quelle: Bundesfinanzministerium
Bestehender Riester-Vertrag
Dein Riester-Guthaben kann mit in die neue Förderwelt wechseln.
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst du nicht automatisch bei der bisherigen Produktwelt bleiben. Ab 2027 kannst du freiwillig in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag – zum Beispiel ein Altersvorsorge-Depot – wechseln.
Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen kann übertragen werden.
Dazu gehören das vorhandene Vertragsguthaben und die darin enthaltenen staatlichen Zulagen. Bei einem zulässigen Vertragswechsel musst du die bisherige Förderung grundsätzlich nicht zurückzahlen.
Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt erhalten. Der Wechsel in einen Neuvertrag erfolgt nur auf deinen Wunsch.
02
Kosten und Leistungen vergleichen
Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten sowie Garantien und Leistungen des Altvertrags sollten vorab geprüft werden.
03
Keine doppelte Förderung
Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird im Übertragungsjahr nicht noch einmal gefördert.
Wichtig: Ein Wechsel ist nicht automatisch vorteilhaft. Nach dem Wechsel in die neue steuerliche Förderung ist eine Rückkehr in die alte Förderlogik nicht vorgesehen. Offizielle Informationen des Bundesfinanzministeriums
Dein persönlicher Weg
Dein Ziel entscheidet über die richtige Ausgestaltung.
Das gleiche Fördersystem kann zwei sehr unterschiedliche Ziele unterstützen: Vermögen für den Ruhestand aufbauen oder selbst genutztes Wohneigentum finanzieren. Im Gespräch klären wir, welcher Weg zu deiner Lebensplanung passt.
Langfristigen Vermögensaufbau, Anlagechancen und die spätere Auszahlungsphase gemeinsam betrachten.
02
Eigenheim einbeziehen
Prüfen, ob eine Entnahme oder geförderte Tilgung für selbst genutztes Wohneigentum sinnvoll und vertraglich möglich ist.
03
Riester-Guthaben übertragen
Prüfen, ob ein freiwilliger Wechsel inklusive des vorhandenen geförderten Vertragsguthabens und der darin enthaltenen Zulagen sinnvoll ist.
04
Förderung realistisch berechnen
Zulagen, steuerliche Aspekte und den erforderlichen Eigenbeitrag anhand deiner Situation einordnen.
60-Sekunden-Depot-Check
Soll dein Depot für den Ruhestand, das Eigenheim oder beides arbeiten?
Beantworte drei kurze Fragen. Du erhältst eine erste Orientierung, welche Punkte beim neuen Altersvorsorge-Depot besonders wichtig sind. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Keine Registrierung. Keine Datenspeicherung.
So funktioniert es
Drei Schritte zu mehr Klarheit.
Ein strukturiertes Gespräch, ohne komplizierten Prozess und ohne Verpflichtung.
01
Termin wählen
Buche online einen passenden Termin. Du erhältst direkt eine Bestätigung.
02
Situation einordnen
Wir sprechen über deine Ziele und prüfen vorhandene Unterlagen oder Verträge.
03
Entscheidung treffen
Du erhältst eine verständliche Einordnung und weißt, was als Nächstes sinnvoll ist.
Lars Tanneberger
Lars Tanneberger
Über 19 Jahre selbstständig in der Finanzberatung.
Seit dem 1. Februar 2007 bin ich selbstständig in der Beratung von Versicherungen und Kapitalanlagen tätig.
Heute bin ich 39 Jahre alt. Gemeinsam mit meinem Team haben wir in dieser Zeit mehr als 6.000 Kunden begleitet. Für die Beratung und langfristige Betreuung arbeite ich aktuell mit rund 150 Geschäftspartnern in meinem Team zusammen. Mein Anspruch bleibt dabei derselbe: komplexe Finanzthemen verständlich machen und Entscheidungen an den persönlichen Zielen des Kunden ausrichten.
Erfahrung ist wichtig. Entscheidend ist aber, wie Kunden die Zusammenarbeit erleben. Deshalb verlinke ich transparent auf die öffentlichen Google-Rezensionen von Lars Tanneberger & Kollegen.
Ja, grundsätzlich kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden – beispielsweise für Erwerb, Herstellung oder Entschuldung. Voraussetzung ist, dass der gewählte Vertrag die Eigenheimoption vorsieht und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Nicht jedes künftige Depot muss diese Möglichkeit automatisch enthalten.
Eine selbst genutzte, möglichst entschuldete Immobilie kann die Wohnkosten im Ruhestand reduzieren und einen wichtigen Vermögenswert darstellen. Gleichzeitig bindet sie Kapital und verursacht laufende Kosten. Deshalb sollte sie immer als Teil der gesamten Finanz- und Altersvorsorgeplanung betrachtet werden.
Ja. Im ersten Gespräch geht es darum, deine Situation und deine Ziele einzuordnen. Du entscheidest anschließend in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Hilfreich sind vorhandene Vertragsunterlagen, aktuelle Standmitteilungen und eine grobe Übersicht über deine Ziele. Für ein erstes Orientierungsgespräch ist das aber keine Voraussetzung.
Ja, ein freiwilliger Wechsel in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag – etwa ein Altersvorsorge-Depot – ist möglich. Dabei kann das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der im Vertragsguthaben enthaltenen Zulagen übertragen werden, ohne die bisherige Förderung grundsätzlich zurückzahlen zu müssen. Vorher sollten Kosten, Garantien, Leistungen und die neue Anlageform sorgfältig verglichen werden.
Ja. Das Gespräch kann online, telefonisch oder nach Absprache persönlich stattfinden.
Nein. Förderhöhe, Eignung und Produktmöglichkeiten hängen von der gesetzlichen Ausgestaltung und deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb wird jede Situation individuell geprüft.
Nächster Schritt
Ruhestand oder Eigenheim? Mach aus deinem Ziel einen klaren Plan.
Wir prüfen gemeinsam, welche Ausgestaltung des neuen Altersvorsorge-Depots zu dir passt.