Das neue private Altersvorsorge-Depot ab 2027

Ein Depot. Zwei Wege für deine Zukunft.

Kapital für deinen Ruhestand aufbauen, den Weg ins eigene Zuhause unterstützen oder vorhandenes Riester-Guthaben in die neue Förderwelt übertragen: Das neue Altersvorsorge-Depot verbindet geförderten Vermögensaufbau mit mehr Flexibilität – persönlich geprüft und verständlich erklärt.

Start ab 01.01.2027 ETF-orientiert möglich Eigenheimoption möglich Riester-Wechsel möglich
Lars Tanneberger im dunkelblauen Anzug
Lars Tanneberger

Persönliche Beratung zum Altersvorsorge-Depot für Ruhestand, Vermögensaufbau und Eigenheim.

0176 81067363
01

Ruhestand langfristig Kapital fürs Alter aufbauen

02

Eigenheim selbst genutztes Wohneigentum einbeziehen

03

Förderung persönliche Voraussetzungen individuell prüfen

Zwei Wege. Ein Ziel.

Altersvorsorge kann eine Rente sein. Oder ein eigenes Zuhause.

Ein selbst genutztes Eigenheim kann im Alter Wohnkosten senken und Vermögen schaffen. Deshalb kann das neue Fördersystem – wenn der gewählte Vertrag die Eigenheimoption vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – sowohl für den Ruhestand als auch für selbst genutztes Wohneigentum genutzt werden.

01Private Altersvorsorge

Kapital für den Ruhestand aufbauen

Langfristig sparen, Chancen der Kapitalmärkte nutzen und das angesparte Vermögen später für deinen Lebensstandard im Alter einsetzen.

  • ETF- und fondsbasierte Anlage grundsätzlich möglich
  • Staatliche Zulagen und steuerliche Förderung individuell prüfen
  • Bestehende Riester-Verträge sinnvoll einordnen
02Eigenheim als Altersvorsorge

Das eigene Zuhause verwirklichen

Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann bei passender Vertragsgestaltung für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden – etwa für Erwerb, Herstellung oder Entschuldung.

  • Bis zu 100 % des geförderten Vermögens können grundsätzlich einsetzbar sein
  • Auch geförderte Tilgungsleistungen können möglich sein
  • Die Eigenheimoption muss im gewählten Vertrag vorgesehen sein
Wichtig:

Nicht jedes künftige Altersvorsorge-Depot muss automatisch eine Eigenheimoption enthalten. Wer das eigene Zuhause als Teil der Altersvorsorge plant, sollte diesen Punkt bereits bei der Produktauswahl berücksichtigen.

Was ab 2027 neu ist

Das neue Altersvorsorge-Depot erweitert die geförderte private Vorsorge.

Die Reform ist bereits in Kraft. Neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von deinen Zielen, deinem Sicherheitsbedürfnis und deiner persönlichen Fördersituation ab.

01

Start ab 2027

Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

02

ETF-Anlage möglich

Das Altersvorsorge-Depot kann ohne Garantie ausgestaltet sein und damit eine marktnahe Anlage, etwa über breit gestreute ETFs, ermöglichen.

03

Bis zu 540 € Grundzulage

Die maximale Grundzulage kann bei ausreichendem Eigenbeitrag und persönlicher Förderberechtigung bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.

04

Eigenheim integrieren

Bei Verträgen mit entsprechender Option kann gefördertes Kapital für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt oder die Tilgung gefördert werden.

Stand August 2026: Die konkrete Eignung, Förderhöhe, Kosten und Eigenheimnutzung hängen vom später gewählten Produkt und den persönlichen Voraussetzungen ab. Informationen der Bundesregierung · FAQ des Bundesfinanzministeriums

Bestehender Riester-Vertrag

Dein Riester-Guthaben kann mit in die neue Förderwelt wechseln.

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst du nicht automatisch bei der bisherigen Produktwelt bleiben. Ab 2027 kannst du freiwillig in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag – zum Beispiel ein Altersvorsorge-Depot – wechseln.

Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen kann übertragen werden.

Dazu gehören das vorhandene Vertragsguthaben und die darin enthaltenen staatlichen Zulagen. Bei einem zulässigen Vertragswechsel musst du die bisherige Förderung grundsätzlich nicht zurückzahlen.

Riester-Vertrag prüfen lassen
Heute

Bestehender Riester-Vertrag

  • Vertragsguthaben
  • Gutgeschriebene Zulagen
  • Bisherige Wertentwicklung
Ab 2027

Neue Förderwelt

  • Altersvorsorge-Depot möglich
  • Neue steuerliche Förderung
  • ETF-orientierte Anlage möglich
01

Kein automatischer Wechsel

Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt erhalten. Der Wechsel in einen Neuvertrag erfolgt nur auf deinen Wunsch.

02

Kosten und Leistungen vergleichen

Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten sowie Garantien und Leistungen des Altvertrags sollten vorab geprüft werden.

03

Keine doppelte Förderung

Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird im Übertragungsjahr nicht noch einmal gefördert.

Wichtig: Ein Wechsel ist nicht automatisch vorteilhaft. Nach dem Wechsel in die neue steuerliche Förderung ist eine Rückkehr in die alte Förderlogik nicht vorgesehen. Offizielle Informationen des Bundesfinanzministeriums

Dein persönlicher Weg

Dein Ziel entscheidet über die richtige Ausgestaltung.

Das gleiche Fördersystem kann zwei sehr unterschiedliche Ziele unterstützen: Vermögen für den Ruhestand aufbauen oder selbst genutztes Wohneigentum finanzieren. Im Gespräch klären wir, welcher Weg zu deiner Lebensplanung passt.

Persönlich besprechen
01

Ruhestand absichern

Langfristigen Vermögensaufbau, Anlagechancen und die spätere Auszahlungsphase gemeinsam betrachten.

02

Eigenheim einbeziehen

Prüfen, ob eine Entnahme oder geförderte Tilgung für selbst genutztes Wohneigentum sinnvoll und vertraglich möglich ist.

03

Riester-Guthaben übertragen

Prüfen, ob ein freiwilliger Wechsel inklusive des vorhandenen geförderten Vertragsguthabens und der darin enthaltenen Zulagen sinnvoll ist.

04

Förderung realistisch berechnen

Zulagen, steuerliche Aspekte und den erforderlichen Eigenbeitrag anhand deiner Situation einordnen.

60-Sekunden-Depot-Check

Soll dein Depot für den Ruhestand, das Eigenheim oder beides arbeiten?

Beantworte drei kurze Fragen. Du erhältst eine erste Orientierung, welche Punkte beim neuen Altersvorsorge-Depot besonders wichtig sind. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Keine Registrierung. Keine Datenspeicherung.

Der Orientierungs-Check ist keine Anlage-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.

So funktioniert es

Drei Schritte zu mehr Klarheit.

Ein strukturiertes Gespräch, ohne komplizierten Prozess und ohne Verpflichtung.

01

Termin wählen

Buche online einen passenden Termin. Du erhältst direkt eine Bestätigung.

02

Situation einordnen

Wir sprechen über deine Ziele und prüfen vorhandene Unterlagen oder Verträge.

03

Entscheidung treffen

Du erhältst eine verständliche Einordnung und weißt, was als Nächstes sinnvoll ist.

Porträt von Lars Tanneberger

Lars Tanneberger

Über 19 Jahre selbstständig in der Finanzberatung.

Seit dem 1. Februar 2007 bin ich selbstständig in der Beratung von Versicherungen und Kapitalanlagen tätig.

Heute bin ich 39 Jahre alt. Gemeinsam mit meinem Team haben wir in dieser Zeit mehr als 6.000 Kunden begleitet. Für die Beratung und langfristige Betreuung arbeite ich aktuell mit rund 150 Geschäftspartnern in meinem Team zusammen. Mein Anspruch bleibt dabei derselbe: komplexe Finanzthemen verständlich machen und Entscheidungen an den persönlichen Zielen des Kunden ausrichten.

Seit 2007selbstständig in der Finanzberatung
6.000+Kunden gemeinsam begleitet
150Geschäftspartner im Team

Kundenstimmen

Vertrauen, das öffentlich nachvollziehbar ist.

Erfahrung ist wichtig. Entscheidend ist aber, wie Kunden die Zusammenarbeit erleben. Deshalb verlinke ich transparent auf die öffentlichen Google-Rezensionen von Lars Tanneberger & Kollegen.

Google-Bewertung
5,0 ★★★★★

Basierend auf 115 öffentlichen Rezensionen

Stand: 6. August 2026. Die aktuelle Anzahl kann sich verändern.
Echte Erfahrungen statt Werbeversprechen

Über den Link gelangst du direkt zum öffentlichen Unternehmensprofil und kannst sämtliche Rezensionen unverändert lesen.

Häufige Fragen

Was du vor dem Gespräch wissen solltest.

Deine Frage ist nicht dabei? Schreib mir direkt oder buche ein kurzes Orientierungsgespräch.

Frage per E-Mail stellen

Ja, grundsätzlich kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden – beispielsweise für Erwerb, Herstellung oder Entschuldung. Voraussetzung ist, dass der gewählte Vertrag die Eigenheimoption vorsieht und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Nicht jedes künftige Depot muss diese Möglichkeit automatisch enthalten.

Eine selbst genutzte, möglichst entschuldete Immobilie kann die Wohnkosten im Ruhestand reduzieren und einen wichtigen Vermögenswert darstellen. Gleichzeitig bindet sie Kapital und verursacht laufende Kosten. Deshalb sollte sie immer als Teil der gesamten Finanz- und Altersvorsorgeplanung betrachtet werden.

Ja. Im ersten Gespräch geht es darum, deine Situation und deine Ziele einzuordnen. Du entscheidest anschließend in Ruhe, ob und wie es weitergeht.

Hilfreich sind vorhandene Vertragsunterlagen, aktuelle Standmitteilungen und eine grobe Übersicht über deine Ziele. Für ein erstes Orientierungsgespräch ist das aber keine Voraussetzung.

Ja, ein freiwilliger Wechsel in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag – etwa ein Altersvorsorge-Depot – ist möglich. Dabei kann das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der im Vertragsguthaben enthaltenen Zulagen übertragen werden, ohne die bisherige Förderung grundsätzlich zurückzahlen zu müssen. Vorher sollten Kosten, Garantien, Leistungen und die neue Anlageform sorgfältig verglichen werden.

Ja. Das Gespräch kann online, telefonisch oder nach Absprache persönlich stattfinden.

Nein. Förderhöhe, Eignung und Produktmöglichkeiten hängen von der gesetzlichen Ausgestaltung und deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb wird jede Situation individuell geprüft.

Nächster Schritt

Ruhestand oder Eigenheim? Mach aus deinem Ziel einen klaren Plan.

Wir prüfen gemeinsam, welche Ausgestaltung des neuen Altersvorsorge-Depots zu dir passt.

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